Laut § 9 Absatz 2 der Heizkostenverordnung (HKVO) ist seit dem 31.12.2013 die auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge mit einem Wärmezähler zu messen.
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Tags:heizkostenverordnung, Wärmezähler für Warmwasser, Warmwasserversorgungsanlage, § 9 Absatz 2