Die mobile Datenerfassung (MDE) steht für elektronische Ablesung. Die Datenerfassung erfolgt dabei mit einem mobilen Computer, so werden alle Messgeräte elektronisch erfasst und Werte direkt auf Plausibilität hin geprüft. Das Ergebnis ist eine sichere und durchgängige dokumentierte Verbrauchserfassung, Übertragungsfehler in der Weiterverarbeitung werden somit ausgeschlossen.
Am 01. Januar 2015 trat das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) in Kraft und ersetzt das bisherige Eichgesetz. Im Bereich der Energie- und Wasserkostenabrechnung von Liegenschaften sind besonders die präzisen Regelungen zur Verwendung von eichpflichtigen Messgeräten und die Anzeigepflicht für neue bzw. erneuerte Messgeräte von Bedeutung. Betroffen hiervon sind insbesondere Wasserzähler, Wärme- sowie Kältezähler.
Laut § 9 Absatz 2 der Heizkostenverordnung (HKVO) ist seit dem 31.12.2013 die auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge mit einem Wärmezähler zu messen.
Seit dem 01. November 2011 ist die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gültig.
Untersuchung der Warmwasser-Aufbereitungsanlage (Speicher)