Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen

Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen

Am 18. Juni hat der Deutsche Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet, der Bundesrat stimmte am 3. Juli 2020 dem Gesetz zu. Das GEG enthält die Ermächtigungsgrundlage für die Heizkostenverordnung (HKVO), deren Novellierung nun beginnen kann. Wichtigster Bestandteil ist die Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED).

Ziel des Gesetzes ist ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden, einschließlich der zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb. Die bislang eigenständigen Regelungen der Energiesparverordnung (EnEV), des Energieeinspargesetzes (EnEG) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) werden nun im neuen GEG zusammengeführt.

Höhere energetische Anforderungen an Bestands- und Neubauten enthält das GEG zunächst nicht, diese sollen erst 2023 geprüft werden. Die großen Immobilienverbände GdW und ZIA bewerten vor allem die neue Innovationsklausel im Gesetz positiv. Danach muss nicht mehr jedes einzelne Gebäude den Energieanforderungen entsprechen, sondern ein Wohnquartier insgesamt. D.h. besonders energieeffiziente Liegenschaften können weniger effiziente Gebäude ausgleichen. Dies sichert Wohnungsunternehmen mehr Flexibilität.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist die Ermächtigungsgrundlage für die Heizkostenverordnung. Mit der Neuregelung startet nun die Novellierung der HKVO. Diese ist dringend notwendig, denn die im Dezember 2018 novellierte EU-Energieeffizienz-Richtlinie muss bis zum 25. Oktober 2020 in nationales Recht umgesetzt werden. Mit der Umsetzung dürfen ab Ende Oktober 2020 nur noch fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler in Gebäuden installiert werden. Darüber hinaus haben Bewohner in fernauslesbaren Liegenschaften nun den Anspruch auf unterjährige Verbrauchsinformationen. Zunächst zweimal jährlich, ab Januar 2022 sogar monatlich.

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