Wartungsservice Rauchwarnmelder (RWM)

Ergänzend zum Mietservice und Kauf der Rauchwarnmelder bieten wir Ihnen einen Wartungsvertrag an.

Der Einbau der Rauchwarnmelder wird für alle Wohnungen verpflichtend.

Die Landesbauordnung NRW § 49 (7) führt dazu aus:

 

„Die Betriebsbereitschaft der RWM hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31.03.2013 selbst übernommen“.

 

 

Der §49 (7) der Landesbauordnung NRW sieht die Pflicht zur Wartung grundsätzlich beim Nutzer der Wohnung (Mieter). Der Vermieter wird dennoch nicht vollständig aus seiner Haftung entlassen. Dies ergibt sich nach Ansicht von Rechtsexperten u. a. schon aus dem Bundesrecht (BGB) mit den dort abschließend geregelten Rechten und Pflichten von Mietern und Vermietern, welches ein Landesrecht nicht brechen kann. (Stichwort: Verkehrssicherungspflicht).

 

Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders muss gemäß DIN 14676, Kap. 6.1 regelmäßig überprüft und durch Instandhaltungsmaßnahmen sichergestellt werden. Der Rauchwarnmelder ist nach Herstellerangaben, mindestens einmal im Abstand von 12 Monaten, mit einer Schwankungsbreite von höchsten ± 3 Monaten einer Inspektion (Sichtkontrolle), Wartung und Funktionsprüfung der Warnsignale zu unterziehen. Die Ergebnisse der Überprüfung und Maßnahmen sind zu dokumentieren.

 

  • Wir übernehmen für Sie die nach DIN 14676 geforderte Inspektion (Sichtkontrolle), Wartung und Funktionsprüfung.
  • die rechtssichere Dokumentation ist ebenfalls Bestandteil des Wartungsservice.

Wartungskosten für RWM sind Betriebskosten im Sinne des §2 Abs. 17 der BetrkV und damit prinzipiell umlagefähig. Bei neuen Wohnraum-Mietverträgen empfehlen wir, die Position „Kosten für Wartung der RWM“ als „sonstige Kosten“ explizit als beidseitige Willenserklärung zu benennen, um damit alle Zweifel auszuräumen.

 

Service (!)

Lieferung, Montage, Kauf, Miete und die qualifizierte Wartung bietet Ihre Alphamess GmbH über den umfassenden Rauchwarnmelder- Service. Unser vom TÜV Rheinland zertifiziertes Personal sorgt für die Durchführung. Rauchwarnmelder retten Leben!

 

Wir beraten Sie gerne! Unsere Empfehlung: Ein Mietvertrag mit Wartungsvertrag zur jährlichen Prüfung nach DIN 14676.

 

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.

So finden Sie uns: Google-Maps
Sitemap