Rauchwarnmelder (umgangssprachlich Rauchmelder) retten Leben und sind seit dem 31.12.2016 auch in Nordrhein-Westfalen Pflicht.
Wenn Sie einen guten Rauchwarnmelder suchen, sind Sie hier richtig!
Die besondere Qualität der Ei Electronics Rauchwarnmelder wird immer wieder von verschiedenen europäischen Testinstituten bestätigt, allen voran Stiftung Warentest. So wurden für die Ausgabe 1/2016 insgesamt 14 Rauchwarnmelder getestet – davon vier funkvernetzbare Modelle. Die Rauchwarnmelder Ei650 und Ei650W landen jeweils auf dem ersten Platz. Damit wiederholt Ei Electronics seine guten Ergebnisse aus den Jahren 2002 und 2013 und wird zum dritten Mal in Folge Testsieger für Rauchwarnmelder.
Funktionsweise
Rauchwarnmelder der Serie Ei650 mit einer 10-Jahresbatterie arbeiten nach dem foto-optischen Prinzip – auch StreulichtPrinzip genannt – und genügen höchsten technischen Ansprüchen.
Ein Rauchwarnmelder löst Alarm aus, sobald Rauch in die optische Rauchkammer eingedrungen ist. Das eingebaute, piezo-elektronische Horn alarmiert mit einem Schalldruck von mind. 85dB(A) in drei Metern Entfernung.
Das Modell Ei650W ist für die Vernetzung, das Modell Ei650 für den Stand-alone-Betrieb konzipiert.
§49 (7) Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.
In welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder angebracht werden?
Mindestens müssen Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure ausgestattet werden (Minimalschutz). Besser ist, die Lebensretter auch in Wohnzimmer und anderen Aufenthaltsräumen anzubringen (Optimalschutz). In der Regel sind Küche und Bad ausgenommen, aufgrund von möglichen Fehlalarmen durch Wasserdampf.
Wie und Wer montiert Rauchwarnmelder?
Die Rauchwarnmelder werden gemäß DIN 14676 (Schraubmontage) von uns durch eine vom TÜV Rheinland geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder montiert.
Wie häufig muss ein Rauchwarnmelder geprüft werden?
Gemäß DIN 14676 mindestens einmal im Jahr (im Abstand von 12 + 3 Monaten).
Wie wird ein Rauchwarnmelder durch die Alphamess GmbH geprüft?
Der Rauchwarnmelder ist einer Sichtprüfung zu unterziehen. Dabei wird die Raucheintrittsöffnung kontrolliert und der Rauchwarnmelder auf Beschädigungen überprüft. Mängel müssen beseitigt, ein beschädigter Rauchwarnmelder muss ausgetauscht werden. Gleichzeitig ist eine Funktionsprüfung der Warnsignale vorzunehmen. Diese beinhaltet die Auslösung eines Probealarms über die Prüftaste. Die Ergebnisse und Maßnahmen werden dokumentiert.
Was ist mit bereits installierten Rauchwarnmeldern?
In Wohnungen vorhandene Rauchwarnmelder dürfen weiterhin benutzt werden. Sofern ein Mieter schon Rauchwarnmelder installiert hat, sollte sich der Eigentümer von der ordnungsgemäßen Ausstattung bzw. Installation und Betriebsbereitschaft überzeugen und dies dokumentieren. Allerdings ist der Eigentümer nicht verpflichtet, vorhandene Rauchwarnmelder weiter zu verwenden.
Gerne machen wir Ihnen ein Angebot