Das Mieten von Messgeräten bietet Ihnen einen erheblichen Finanzierungsvorteil, da die Anschaffungskosten nicht einmalig aufgebracht werden müssen, sondern mit einer fixen jährlichen Mietgebühr pro Messgerät berechnet werden und innerhalb der Wärmekostenabrechnung direkt auf die jeweiligen Nutzer umgelegt werden können.
Gemietet werden können alle Messgeräte der Bereiche Wasserzähler, Wärmezähler sowie Alphamess Heizkostenverteiler. Die Mietdauer richtet sich immer nach dem jeweiligen Beglaubigungszeitraum der eichpflichtigen Messgeräte. Heizkostenverteiler werden auf die Dauer von 10 Jahren vermietet.
Die finanzielle Belastung für einen Messgerätekauf entfällt. Durch fixe Mietgebühren ergeben sich überschaubare jährliche Aufwendungen ohne Aufpreise.
Die jährlichen Raten sind nach § 4 Absatz 2 der Heizkostenverordnung umlagefähig und können innerhalb der entsprechenden Wärmekostenabrechnung direkt umgelegt werden.
Durch den Mietservice erhalten Sie immer den jeweils aktuellsten Gerätetyp. Messgeräte werden im Falle einer Funktionsstörung fachgerecht und kostenlos durch Fachinstallateure ausgetauscht.
Wir überwachen die Eichgültigkeitsdauer der Messgeräte und sorgen rechtzeitig für die Nacheichung.
Leichte Überschaubarkeit der Messgerätekosten für Eigentümer und Mieter durch die langjährige, beständige Kostengröße und eine gerechte, zeitanteilige Kostenzuordnung (z. B. bei Nutzerwechsel).
Volle Gewährleistung für die Dauer der jeweiligen Eichgültigkeit (5 bzw. 6 Jahre bei Wasser und Wärmezählern, 10 Jahre bei Heizkostenverteilern).