Garantieservice Messgeräte

Der Gebäudeeigentümer bzw. Hausverwalter ist für die Einhaltung der gesetzlichen Eichpflicht verantwortlich. Die Verantwortung übernehmen wir für Sie im Rahmen eines Garantie- Service-Vertrages. Die Gebühren werden in Jahresraten berechnet. Mit den fixen jährlichen Raten werden die Messgeräte vorfinanziert, die rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Eichzeit kostenlos montiert werden.
Garantieservice

 

Der Vorteil eines Garantie-Service-Vertrages liegt in der Überschaubarkeit der Nacheichungskosten, einer langfristigen, beständigen Kostengröße sowie der Einfachheit der Kostenzuordnung beim Nutzerwechsel. Ein Garantie-Service-Vertrag kann nur für neu gekaufte und installierte Messgeräte abgeschlossen werden. Die Laufzeit richtet sich nach der jeweiligen Eichzeit der Messgeräte (5 Jahre bei Wärme- und Warmwasserzählern, 6 Jahre bei Kaltwasserzählern).

 

Nacheichungsaustausch

Die vorhandenen Messgeräte werden rechtzeitig vor Ablauf der Eichgültigkeitsdauer ohne zusätzliche Kosten durch neu geeichte Messgeräte ersetzt. Durch fixe Servicegebühren ergeben sich überschaubare jährliche Aufwendungen ohne Aufpreise.

 

Umlagefähigkeit

Die jährlichen Raten sind nach der Heizkostenverordnung umlagefähig und werden innerhalb der entsprechenden Wärmekostenabrechnung direkt umgelegt.

 

Technische Gerätepflege

Messgeräte werden im Falle einer Funktionsstörung kostenlos und fachgerecht durch Fachinstallateure ausgetauscht. Durch den Garantie- und Nacheichungsservice erhalten Sie immer den jeweils aktuellsten Gerätetyp.

 

Terminüberwachung

Wir überwachen die Eichgültigkeitsdauer der Messgeräte und sorgen rechtzeitig für die Nacheichung.

 

Kostentransparenz und Kostensicherheit

Leichte Überschaubarkeit der Nacheichungskosten für Eigentümer und Mieter durch die langjährige Kostengröße und eine gerechte, zeitanteilige Kostenzuordnung (z.B. bei Nutzerwechseln).

 

Vollzeitgarantie

Volle Gewährleistung für die Dauer der jeweiligen Eichgültigkeit (5 bzw. 6 Jahre bei Wasser- und Wärmezählern, 10 Jahre bei Heizkostenverteilern).

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