Energieausweise

Grundlage für die Erstellung von Energieausweisen ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) in ihrer zum Zeitpunkt der Ausstellung gültigen Fassung. Seit dem 01.05.2014 ist die EnEV 2014 in Kraft getreten, die Veränderungen im Umgang mit dem Energieausweis definiert. Ab dem 01.05.2015 werden fehlende Angaben zur energetischen Qualität von Immobilien in kommerziellen Anzeigen als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro belegt.

 

Ein Mieter oder Käufer erfährt über den Ausweis, wie energieeffizient das Gebäude ist, und er erhält eine Orientierung, wie hoch die Heizkosten sein können. Eine Skala von Grün bis Rot verdeutlicht den energetischen Zustand.

 

 

Der Verbrauchsausweis legt die Werte des Energieverbrauchs der letzten drei Jahre zugrunde und bewertet lediglich anhand dessen, was die Bewohner eines Gebäudes verbraucht haben, wie dieses energetisch einzustufen ist. Die Werte sind also stark vom individuellen Verhalten der Bewohner abhängig. Dementsprechend einfach ist dieser Verbrauchsausweis zu erstellen.

Ein Energieausweis wird für ein gesamtes Gebäude ausgestellt. Bei den Gebäudetypen wird unterschieden nach Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Bei der Berechnung der Energiekennwerte wird bei Wohngebäuden die Energie für Raumheizung, Warmwassererzeugung und Kühlung angesetzt. Bei Nichtwohnungsnutzung wird zusätzlich die Energie für Strom einbezogen.

Im Sinne der Energieeinsparverordnung sind Wohngebäude Gebäude, die überwiegend dem Wohnen dienen, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime sowie ähnlichen Einrichtungen. Zusätzlich gelten als typische Fälle wohnähnlicher Nutzung auch z.B. freiberufliche und freiberufsähnliche gewerbliche sowie sonstige Nutzungen, die üblicherweise in Wohnungen stattfinden können. Bei der Berechnung der Energiekennwerte wird bei Wohngebäuden die Energie für Raumheizung, Warmwassererzeugung und Kühlung angesetzt.

 

Energieausweis Skala

 

 

 

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein mehrseitiges Dokument mit Angaben u.a. zum energetischen Zustand eines Gebäudes. Er enthält als wichtigste Information einen Energiekennwert in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr und eine entsprechende Energieeffizienzklasse (A+ bis H).

Der Energiekennwert ist je nach Energieausweis als berechneter Bedarf oder als gemessener Verbrauch dargestellt. Zum Vergleich werden Kennwerte verschiedener energetischer Gebäudestandards angegeben.

 

Wie lang gilt ein Energieausweis?

Energieausweise sind 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Die auf Grundlage einer der bisher geltenden Energieeinsparverordnungen (EnEV) erstellten Energieausweise behalten ebenfalls ihre Gültigkeit für 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Für bestimmte Ausweise, die vor dem 1. Oktober 2007 (also vor der EnEV 2007) erstellt wurden, gelten spezielle Übergangsvorschriften.

 

Sind Kosten für einen Energieausweis umlagefähig?

Eine Umlage der Kosten für die Erstellung von Energieausweisen, beispielsweise über die Heizkostenabrechnung, ist nicht möglich.

 

 

 

Download: Datenerhebungsbogen verbrauchsorientierter Energieausweis

 

So finden Sie uns: Google-Maps
Sitemap